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BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13
BGH erklärt Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig
Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
Dies ist eine technische Lösung des technischen Problems ..." (BGH GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild, III. 1. b) Abs. 20) - um anschließend festzustellen, diese Lösung sei vorbekannt. - BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
3.4.1 Grundsätzlich sind bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen). - BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
Webseitenanzeige
Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
Soweit die Begriffe in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwendet werden, beschränken sie sich auf Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. etwa BGH GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige: "Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abweichend adressiert werden." / BGH GRUR 2002, 143 - Suche fehlerhafter Zeichenketten: "Letzteres führt zu der Erkenntnis, dass eine beanspruchte Lehre nicht schon deshalb als patentierbar angesehen werden kann, weil sie bestimmungsgemäß den Einsatz eines Computers erfordert.").
- BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für …
Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
Soweit die Begriffe in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwendet werden, beschränken sie sich auf Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. etwa BGH GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige: "Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abweichend adressiert werden." / BGH GRUR 2002, 143 - Suche fehlerhafter Zeichenketten: "Letzteres führt zu der Erkenntnis, dass eine beanspruchte Lehre nicht schon deshalb als patentierbar angesehen werden kann, weil sie bestimmungsgemäß den Einsatz eines Computers erfordert."). - BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15
Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein …
Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
So wurde z. B. in der Entscheidung BGH GRUR 2017, 261 - Rezeptortyrosinkinase II die Darstellung eines Untersuchungsbefunds und hieraus gewonnener Erkenntnisse als "Wiedergabe von Informationen" beurteilt. - BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13
Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von …
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3.2.1 Der Bundesgerichtshof hat zur Klärung des Ausschlusstatbestandes "Wiedergabe von Informationen" in der Entscheidung BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom ausgeführt:. - BGH, 13.11.2013 - X ZR 79/12
Patentrecht: Aufgabe einer Erfindung
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Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (siehe z. B. BGH X ZR 79/12 Rn. 9 m. w. N.). - BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74
Anmeldung eines Gebrauchmusters - Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes - …
Auszug aus BPatG, 02.08.2018 - 17 W (pat) 20/16
Dabei könne dahingestellt bleiben, dass mangels Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bereits keine Erfindung vorliegen könne (unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 18.03.1975, X ZB 9/74 - Buchungsblatt).
- BPatG, 09.10.2018 - 17 W (pat) 45/16 Wie der Senat kürzlich in der Entscheidung 17 W (pat) 20/16 ausgeführt hat, ist jedoch die Frage, ob einzelne Anspruchsmerkmale zu einer technischen Problemlösung beitragen, unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob diese Lösung schon bekannt war.